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Deutschland: Stillhaltefrist beim Staatsvertrag verlängert

Der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) wurde Mitte Mai bei der Europäischen Union eingereicht. Aufgrund einer Stellungnahme seitens Maltas, verlängert sich nun die Stillhaltefrist.

Die Stillhaltefrist wäre am 18. August ausgelaufen, ist nun jedoch bis Mitte September verlängert worden. Während dieses Zeitraums kann das Dokument nicht geändert werden. Grund hierfür ist eine „ausführlichen Stellungnahme“ aus Malta.

Der GlüNeuRStV soll am 1. Juli 2021 den 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV), der seit Anfang des Jahres gilt, ablösen. Geplant ist eine moderne Regulierung mit Lizenzen für Online Casinos, Poker Rooms und Buchmacher.

Auch wenn der GlüNeuRStV der notwendige Schritt ist, um den deutschen Glücksspielmarkt in die Zukunft zu führen, so gab es einige Kritik. Unter anderem wurde das monatliche Limit von €1.000 bemängelt.

Malta wird sicherlich ebenfalls einige Kritikpunkte haben. Die Insel im Mittelmeer ist Sitz vieler Anbieter, die derzeit in Deutschland mit einer europäischen Lizenz operieren. Inwieweit der Entwurf noch nachgebessert wird, muss sich zeigen.


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