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Online Poker: Kommt das strikte Einzahlungslimit im Oktober?

Maximal vier Tische, ein monatliches Limit von €1.000 und keine Platzwahl für deutsche Spieler. Die obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Bundesländer fordern stärkere Auflagen. Stichtag ist der 15. Oktober.

Im September haben sich die Leiter der Staats- und Senatskanzleien auf eine Duldung der Glücksspielanbieter geeinigt. Bis der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) kommendes Jahr in Kraft tritt, gibt es somit einen gleitenden Übergang.

Ende September wurden nun die Richtlinien zu dieser Übergangsregelung bekannt gegeben. Neben zahlreichen Auflagen zum Jugend- und Spielerschutz, die ohnehin schon zum Standard in der Industrie gehören, gibt es einige Vorschriften, die die Poker-Community betreffen.

Es wird ein „domainbezogenes individuelles monatliches Einzahlungslimit“ von €1.000 geben. Vor der Spielsession sollen die Anbieter den Spieler zudem über die Einsätze sowie Gewinne und Verluste informieren. Bei Casino Games müssen Spiele mindestens 5 Sekunden dauern und einen maximalen Einsatz von €1 haben.

Online-Pokerspiele werden ebenfalls beschränkt. So darf an maximal vier Tische gleichzeitig gespielt werden. Gespielt werden dürfen die üblichen Varianten. Als Beispiele werden Hold’em, Omaha, Stud, Draw und Mixed Games genannt.

Unklar ist jedoch, ob Novelty Games wie beispielsweise Tempest erlaubt sind. Spannend ist zudem, dass es keine Spiele mit „Bankhalter“ geben darf. Dies könnte die All-In Cash Out-Option betreffen. Ebenso nicht erlaubt ist die Auswahl des Tisches durch den Spieler.

Zu den weiteren Auflagen gehören ein „Panik-Knopf“ sowie stündliche „Reality Checks“, wobei Letztere nicht näher definiert sind. Ein Kreditverbot gilt für Anbieter und von diesen beauftragte Drittanbieter. Hier ist unklar, ob vielleicht Player-to-Player Transfers eingeschränkt werden.

Ob alle Online Poker Rooms bis zum 15. Oktober einen DE-Client auf den Markt bringen muss sich zeigen. Fakt ist allerdings, dass die Vorlagen durch den GlüNeuRStV vorgegeben sind und damit bis spätestens Juli 2021 umgesetzte werden müssen.


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