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Online Glücksspiel – Netzsperren in Deutschland rechtswidrig

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Netzsperren rechtswidrig sind. Konkret ging es um einen Rechtsstreit zwischen dem in Malta lizenzierte Anbieter Lottoland und der Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL).

Die GGL in Halle (Saale) in Sachsen-Anhalt ist für die Regulierung des Onlineglücksspiels verantwortlich. Zu den Aufgaben der Behörde gehört unter anderem, gegen die nicht in Deutschland lizenzierten Anbieter vorzugehen. Bisher griff die GGL hierfür auf Netzsperren zurück.

Das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz hat dem nun einen Riegel vorgeschoben. Nachdem sich ein Internet-Service-Provider gegen die GGL gestellt hatte, ging der Fall vor Gericht.

In dem spezifischen Fall sollte Lottoland gesperrt werden. Dieser beruft sich jedoch auf seine europäische Lizenz und die Dienstleistungsfreiheit. Während die GGL in erster Instanz Recht erhielt, urteilte das OVG Rheinland-Pfalz:

Für die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder gegenüber einem Zugangsvermittler (Access-Provider) angeordnete Sperrung von Internetseiten eines ausländischen Glücksspielanbieters besteht keine Rechtsgrundlage” (Quelle: ovg.justiz.rlp.de).

Ein Freifahrtschein für die Anbieter mit europäischer Lizenz ist das Urteil jedoch nicht. Die GGL arbeitet eng mit Zahlungsdienstleistern zusammen und hält so einen Großteil der Anbieter außen vor.


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