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Schleswig-Holstein beschließt Änderung des Glücksspielgesetzes

War es das mit Deutschlands modernstem Glücksspielgesetz? In der heutigen Plenarsitzung hat der Landtag in Schleswig-Holstein beschlossen, das innovative Glücksspielgesetz wieder rückgängig zu machen und sich dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer anzuschließen.

Gleich zu Beginn der Debatte um den Gesetzesentwurf sprach Hans-Jörn Arp und wies nochmals auf die Widersinnigkeit dieser Änderung hin. Weit mehr als die 20 Lizenzen, die der Staatsvertrag vorsieht, sind in Schleswig-Holstein bereits vergeben und behalten dennoch ihre Gültigkeit. Eine mehrjährige Übergangsfrist ist für einen Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag notwendig.

Skurril ist vor allem aber der Umstand, dass gleichzeitig der Bundesgerichtshof sich mit Fragen an den EU wendet und schwere Bedenken zum Glücksspielstaatsvertrag hat. Dennoch zog die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein ihren Plan durch. Hans-Jörn Arp von der CDU findet dafür harte Worte: „Herr Stegner fährt als vor Wut blinder Bulldozerfahrer durchs Land. Er schiebt Recht, Gesetze, Gerichtsurteile und Fakten zur Seite. Er beschimpft europäische Institutionen und Regierungen europäischer Nachbarstaaten. Statt ihm in seiner Raserei Einhalt zu gebieten, folgen ihm die Abgeordneten der Regierungsfraktionen in blindem Gehorsam zum Schaden Schleswig-Holsteins. Und der Ministerpräsident sieht schweigend zu“.

Alle Argumente und Fragen der Opposition stießen aber auf taube Ohren. In zwei Abstimmungen wurde heute der Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag beschlossen. SPD, Grüne und SSW sprachen sich für den Beitritt aus, CDU, FDP und die Piraten dagegen. Damit ist Deutschlands modernstes Glücksspielgesetz Geschichte und die Rückkehr in die Steinzeit des restriktiven Glücksspielstaatsvertrag kann beginnen.


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