- Gesetzesreform in Wyoming: Neues Regelwerk soll private Pokerrunden schützen und professionelle Glücksspielanbieter stoppen.
- Sozialer Bezug entscheidend: Wer mit echten Freunden spielt, soll nicht länger Gefahr laufen, kriminalisiert zu werden.
- Präzise Unterscheidung: Nur wer wirtschaftlich vom Spiel profitiert, muss künftig mit Strafverfolgung rechnen.
Im US-Bundesstaat Wyoming suchen Gesetzgeber derzeit nach einem Weg, das illegale Glücksspiel konsequenter zu verfolgen, ohne dabei harmlose Pokerrunden unter Freunden zu kriminalisieren.

Im Zentrum der Debatte steht die Frage, wie sogenannte Gambling Houses und unter dem Radar operierende Profiteure strafrechtlich belangt werden können, ohne „Oma und ihre Freundinnen“ beim Texas Hold’em im Café zu verhaften, wie es ein Lobbyist zugespitzt formulierte. Die Lösung soll eine Gesetzesänderung sein, die professionelle Veranstalter ins Visier nimmt, gleichzeitig aber gesellige Runden mit einem echten sozialen Bezug schützt.
Neuer Gesetzesentwurf nimmt die „Häuser“ ins Visier
Das Gremium entschied sich nach langer Diskussion für einen überarbeiteten Gesetzentwurf, der den Begriff der bona fide social relationship endlich klar definieren soll. Dieser Ausdruck ließ bislang viel Interpretationsspielraum und sorgte bei Strafverfolgungen für Unsicherheit.
Künftig soll nur dann ein Straftatbestand vorliegen, wenn jemand „eine Vergütung für das Organisieren, Durchführen oder Anleiten“ eines Spiels erhält. Nicht jedoch, wenn in einem Café durch das Spiel einfach mehr Kaffee verkauft wird. Senator Troy McKeown zeigte sich zufrieden mit der Formulierung: Wer lediglich vom gesteigerten Umsatz profitiert, solle keine Angst vor Strafverfolgung haben müssen.
Soziale Beziehungen als rechtliches Kriterium
Ein zweiter zentraler Punkt war die Definition dessen, was als echte soziale Beziehung gilt. Diese war lange Zeit der blinde Fleck des Gesetzes. Schwer fassbar, kaum durchsetzbar. Nun soll eine Verbindung vorliegen, wenn sich alle Teilnehmenden „aus Gründen kennen, die über das Spiel hinausgehen“ und ein gegenseitiges Wissen über den anderen besteht.
Der Gesetzesentwurf grenzt auch andere Spielformen weiter ab: Während Sportwetten, Geschicklichkeitsspiele und gemeinnützige Tombolas weiterhin erlaubt bleiben, sollen Ausnahmen wie die Wohltätigkeitsverlosung künftig nur dann legal sein, wenn sämtliche Einnahmen dem gemeinnützigen Zweck zufließen. Auch Wetten auf sich selbst, etwa bei einem Wettrennen, bleiben erlaubt, solange Außenstehende nicht auf das Ergebnis setzen.
Das Ziel der Reformen ist klar: Glücksspielangebote mit kommerziellem Charakter sollen härter reguliert werden, während spontane, nicht öffentliche Spiele mit Freunden nicht unter Strafe fallen sollen.