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Deutschland: Lizenzierungsverfahren für Sportwetten gestoppt

Nicht transparent. Aufgrund einer Beschwerde stoppte das Verwaltungsgericht Darmstadt per Beschluss das Sportwettenlizenzierungsverfahren.

Seit dem 1. Januar 2020 gilt der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV). Auch wenn bisher die Lizenzpflicht nicht streng verfolgt wurde, so müssen sich Sportwettenanbieter um eine Lizenz bemühen, sonst droht eine Sperre.

Bevor die ersten Genehmigungen ausgestellt sind, wurde nun das Verfahren des Regierungspräsidiums Darmstadt ausgesetzt. Der Grund hierfür ist das VG Darmstadt, welches das Sportwettenerlaubnisverfahren aufgrund einer Beschwerde seitens Vierklee stoppte. Der österreichische Buchmacher beklagte, dass der Lizenzierungsprozess weder transparent, noch diskriminierungsfrei sei. Für die Antragsteller ein deutlicher Rückschlag.

Die Entscheidung des Gerichts ist für unsere Mitglieder ein schwerer Schlag. Obwohl uns bereits 2012 vom Gesetzgeber Konzessionen in Aussicht gestellt wurden, steht eine baldige Erlaubniserteilung, die der seit Jahresbeginn geltende Glücksspielstaatsvertrag ermöglichen sollte, jetzt zum wiederholten Male in den Sternen“ so DSWV-Präsident Mathias Dahms per Statement (Quelle: dswv.de)

Solange das Verfahren ausgesetzt ist, gilt weiterhin der Status Quo. Der 3. GlüÄndStV ist ohnehin nur eine Übergangslösung. Am 1. Juli 2021 tritt der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) in Kraft. Wie wir kürzlich berichteten, soll Sachsen-Anhalt Sitz der gemeinsamen Glücksspielbehörde werden.


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