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Deutschland: Darmstadt spricht sich für eine Übergangsregulierung aus

Fehlendes Vollzugsinteresse und unverhältnismäßiger Aufwand. Das Verwaltungsgericht Darmstadt lässt die Untersagungsverfügung ruhen und ebnet den Weg für eine Übergangsregulierung.

Rote Karte für Gegner der Glücksspiel-Reform“, so das Fazit des DVTM per Presseschreiben zum jüngsten Gerichtsurteil. Der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien e.V. glaubt, dass die Verbotspolitik damit gescheitert ist.

Im Rechtsstreit zwischen dem Verwaltungsgericht Darmstadt und einem Online-Glücksspielanbieter ging es um eine Untersagungsverfügung. Mit der bevorstehenden Regulierung durch den Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV) einigten sich jedoch beide Parteien auf eine Ruhestellung.

Dr. Stefanie Fuchs, die den Glücksspielanbieter für die Kanzlei Hambach & Hambach vor Gericht vertrat, gibt an, dass durch die „anstehende Neuregulierung ab dem 1. Juli 2021 […] kein Vollzugsinteresse mehr bestehe“ (Quelle: DVTM).

Dies ist insofern spannend, da erst im März der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zu einem ähnlichen Entschluss kam. Während Hardliner also weiterhin versuchen, mit Verboten gegen Anbieter oder Zahlungsdienstleister vorzugehen, sehen die Gerichte keinen Grund zum Handeln.

Wir können uns diese permanente Blockadehaltung nicht mehr länger leisten, denn dies spielt nur den illegalen Anbietern aus Asien und der Karibik in die Karten, die sich weder für Jugend-, Verbraucherschutz noch Suchtprävention interessieren und zudem keine Steuern zahlen“ so Renatus Zilles, Vorstandsvorsitzender des DVTM.

Dass die Verbote nicht nur zwecklos, sondern teilweise auch gegen Europäisches Recht verstoßen, zeigten die letzten Jahre. Seit dem Inkrafttreten des 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV) am 1. Januar dieses Jahres, haben sich allerdings einige Glücksspielgegner in der Verantwortung gesehen, den Status Quo abzuschaffen.

Nachdem jedoch anfänglich von Sperren gegen Sportwettenanbieter gesprochen wurde, folgte ein Stopp des Lizenzierungsverfahrens. Dass auch die Länder nicht an einem Strang ziehen, wurde erst vergangene Woche deutlich. Hessen und Sachsen sprachen sich für eine Lizenz- und Verbots-freie Übergangslösung aus, andere Bundesländer halten dagegen am Glauben fest, Verbote erwirken zu können.


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