Die Hamburger Innenbehörde geht gegen illegales Spiel im Netz vor. Nun liegen Anzeigen gegen Tipico, Bwin sowie Bet3000 vor.
Wie Philipp Eckstein und Jan Lukas Strozyk für NDR Info berichteten, geht Hamburg strafrechtlich gegen drei bekannte Anbieter vor. Die Innenbehörde will damit das Verbot von Online-Glücksspiel erwirken.
Die Anbieter berufen sich wiederum auf Europäisches Recht und pochen auf ihren Lizenzen aus Malta und Gibraltar. „Das Online-Casino-Verbot verstößt gegen Europarecht“ so ein Sprecher von Tipico auf die Nachfrage des NDR. Nun überprüft die Staatsanwaltschaft Hamburg den Fall.
Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein ist das Online-Glücksspielrecht in Deutschland nicht wirklich geregelt. Der 3. Glücksspieländerungsstaatsvertrag (3. GlüÄndStV) trat Anfang dieses Jahres in Kraft und sollte den Sportwettenmarkt regulieren.
Sportwettenanbieter Vierklee bemängelte jedoch das Lizenzierungsverfahren und bekam vor Gericht recht. Das Verwaltungsgericht Darmstadt stoppte daraufhin per Beschluss das Sportwettenerlaubnisverfahren, so dass keine Genehmigungen ausgestellt wurden.
Dass die Verbotspolitik ineffektiv ist, erkannte jüngst das Verwaltungsgericht Darmstadt und einigte sich in einem anderen Fall mit einem Online-Glücksspielanbieter auf eine Ruhestellung der Untersagungsverfügung.
Grund für diese Erkenntnis ist die Tatsache, dass es mit dem Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag (GlüNeuRStV), welcher ab dem 1. Juli 2021 in Kraft tritt, eine deutschlandweite und moderne Regulierung geben wird.
Während einige Bundesländer die Duldung bevorzugen, so glauben andere, dass es jetzt an der Zeit ist, die gescheiterten Gesetze zu verfolgen. Allen voran Niedersachsen, dort geht das Innenministerium gegen Zahlungsdienstleister vor. Der Kampf gegen die Windmühlen wird fortgesetzt.
Auf eine Nachfrage von games&business antwortete das Ministerium: „Das Internetverbot wie das Mitwirkungsverbot sind nach wie vor geltendes Recht. Eine grundsätzliche Erlaubnisfähigkeit von Internet-Glücksspielen besteht frühestens mit dem Inkrafttreten der Neuregelung, der zuvor noch 13 Landesparlamente einschließlich Sachsen-Anhalt als Sitzland der künftigen Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder bis zum 31. März bzw. 30. Juni 2021 zustimmen müssen“.