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Black Friday – Tauziehen um Isai Scheinberg

Damit der Aufkauf von Full Tilt Poker durch PokerStars abgewickelt werden kann, werden die Verhandlungen im Rahmen des Black Friday vorangetrieben. Nun will die Staatsanwaltschaft von den Rechtsvertretern PokerStars‘ Auskunft über Isai Scheinberg und potentielle andere Gründer haben.

Aus dem Büro der Staatsanwaltschaft (U.S. Attorney’s Office) des United States Southern District of New York (SDNY) kam ein Antrag, um den juristischen Status von Isai Scheinberg zu klären sowie weitere Informationen einzuholen.

Die Situation ist recht komplex, soll jedoch nur klarstellen, ob man dem Antrag der Klageabweisung nachgehen kann. Zum einen muss geklärt werden, wer neben Isai Scheinberg die Anteilseigner an PokerStars sind. Zum anderen will die Staatsanwaltschaft wissen, welchen Einfluss Scheinberg Senior in der Firma hat. Ob er also direkt Anweisungen gibt, oder die Firma nur in seinem Interesse geleitet wird.

Letztendlich muss auch noch geklärt werden, ob Isai Scheinberg vor dem Gesetz als „flüchtig“ gilt. Wäre dies nämlich der Fall, so würde die Fugitive Disentitlement Doctrine (28 USC § 2466) greifen und einer Klageabweisung könnte nicht stattgegeben werden, es sein denn, Scheinberg würde nach New York fliegen.

Allerdings sollte der letzte Punkt wohl nicht zutreffen. Isai Scheinberg ist kein US-Bürger und hat zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika gelebt. Hinzu kommt, dass er sich nicht versteckt, sondern eine Firma leitet, die außerhalb der USA völlig legal operiert. Ray Bitar, der sich Anfang Juli den Behörden gestellt hat, hatte einen ähnlichen Hintergrund. Richter Debra Freeman sah keinen Grund ihn als ‚Flüchtling‘ anzusehen und gewährte Bitar daher einen Antrag auf Kaution.

Ob bei Isai Scheinberg ebenfalls nicht die Fugitive Disentitlement Doctrine greift, entscheidet Richter Leonard Sand. Bis dato wird sich auch im Fall des Black Friday und in den Aufkaufverhandlungen nichts tun, denn die Staatsanwaltschaft hat auch einen Antrag gestellt, dass vorerst der Klageabweisung nicht stattgegeben wird. Am Rande ist noch zu erwähnen, dass es auch im Fall von Ray Bitar vorerst nicht weiter geht. Richter Leonard Sand hat laut Angaben von eGaming Review das Verfahren vorübergehend unterbrochen.

Quelle: DiamondFlushPoker.com


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